Schimmelbefall in der Wohnung
Schimmel kann nur auf Materialien wachsen, die eine leicht erhöhte Feuchtigkeit aufweisen.
 
Feuchtigkeit kann durch eindringendes Wasser oder durch Kondenswasserbildung an kalten Außenwandbereichen entstehen. Feuchteschäden wegen Kondenswasserbildung treten in der kalten Jahreszeit häufig an schlecht gedämmten, kühlen Außenwänden, oft auch hinter Möbeln, auf. Die oft schlechte Wärmedämmung bei Gebäuden aus den 50er bis 70er Jahren und der Einbau neuer Fenster in Altbauten begünstigt die Schimmelpilzbildung. Auch die Bewohner können die Schimmelbildung begünstigen z.b: Verschlossene oder defekte Entlüftungen von Bädern oder Beheizung von Schlafzimmern mit feucht-warmer Luft vom Bad, Kochen und Wäschetrocknen etc.. Schimmelpilzbefall in Wohnräumen können Allergien und Gesundheitsbeschwerden, bis hin zu schweren Atemwegskrankheiten, wie z.B. Asthma auslösen. Bei Personen mit schweren Vorerkrankungen sind sogar Infektionen möglich.

Schimmelbelastete Wohnungen werden entgegen weitläufiger Behauptungen nur selten am Geruch erkannt. An leicht muffige Gerüche gewöhnen sich die Bewohner oft. Da jede Wohnung bekanntlich einen von der Nutzung abhängigen Eigengeruch hat, werden schwache Pilzausdünstungen oft nicht wahrgenommen. Viele Quellen weisen darauf hin, Schimmelpilz sei an seinem "deutlichen muffigen Geruch" zu erkennen. Dies trifft in der Praxis aber leider nicht immer zu. Nicht umsonst setzen Sachverständige Spürhunde ein und/oder nehmen Raumluftproben. Ein Pilzbefall ist oft nicht ohne Weiteres zu erkennen, denn Feuchte und damit verbundener Pilzbefall tritt meist in Hohlräumen oder Innenverkleidungen auf. Teilweise befindet sich die Schimmelquelle auch nicht im Wohnraum selbst, sondern im Keller oder im Dachspeicher und die Sporen werden über Öffnungen in der Wohnung verteilt.

Leider kommt es im Zusammenhang mit Schimmelpilz in Wohnräumen häufig zu strittigen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Feuchte Wände und Schimmelflecke sind immer Mängel der Mietsache. Oft liegt eine Kombination von Baumangel und ein Fehlverhalten des Bewohners vor. Wurden Schimmelpilze festgestellt, besteht dringender Handlungsbedarf. Vor allem eine eventuelle Gesundheitsgefährdung macht eine Entfernung notwendig.

Als Sofortmaßnahme wird meist zum Putzlappen gegriffen, der mit Mitteln wie Spiritus und Salmiak getränkt wird. Der Schimmelpilz wird damit aber nur oberflächlich weggewischt. Auch eine Behandlung mit handelsüblichen Fungiziden (Schimmelfresser etc.) haben keine andauernde Wirkung. Auch das Entfernen des Untergrundes und Anbringen von neuem Putz und Tapete bietet keine Garantie, daß der Schimmel nicht schon bald an gleicher Stelle oder anderswo wieder erneut aufblüht. Es muss gelingen, dem Pilz konsequent seine Lebensgrundlage zu entziehen. Das Aufspüren und die gründliche Beseitigung der Feuchtigkeitsursachen ist die einzige Möglichkeit, die Entstehung von Schimmelpilz dauerhaft zu verhindern.
 


Es macht keinen Sinn nur die Symptome zu beseitigen, ohne die Ursache zu beheben.

Schimmel dauerhaft entfernen

Wir bieten wir Ihnen zur Überprüfung Ihrer Wohnung einen Schimmel-Check an.
Bei Befall können Sie von uns Sanierungsvorschläge erhalten.


 

Kontakt Bausachverständiger
06207 - 425 989 1  |  0152 - 335 930 91


Immobiliengutachter Weinheim