Die Bezeichnung Sachverständiger / Gutachter ist rechtlich nicht geschützt. Grundsätzlich steht es jedem offen, sich so zu bezeichnen (und das machen auch viele).

Die Berufsbezeichnung Gutachter und Sachverständiger setzt jedoch einen Nachweis der besonderen Fachkunde voraus. Bei öffentlich bestellten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen wird die erforderliche Fachkunde durch eine förmliche Abschlussprüfung und -beurteilung belegt.


Zwei Kriterien bilden hierbei den Nachweis der Fachkompetenz:
1. eine fundierte Ausbildung
2. Berufserfahrung in dem Fachgebiet
 
Kein Kriterium ist die bloße Erwähnung einer Vielzahl von bereits erstellten Gutachten.

Zwar darf jeder eine ungeschützte Berufsbezeichnung verwenden, ein Nachweis für eine besondere Fähigkeit und Fachkompetenz ist das allerdings nicht. Frage Sie beim Gutachter / Sachverständigen Ihres Vertrauens die berufliche Qualifikation und Berufserfahrung nach. So können Sie den Spreu vom Weizen trennen und sich "Fachgutachten", die sich später eventuell als Makulatur entpuppen, ersparen.