Gerichtsgutachter erhalten Ihren Auftrag vom Gericht und unterstehen allein diesem.

Eine Berufsausbildung oder spezielle Qualifikation zum Gerichtsgutachter gibt es nicht.
Gerichtsgutachter ist keine besondere Berufsbezeichnung, sondern ein von einem Gericht mit einem Gutachten beauftragter "normaler" Sachverständiger.

Wird ein Sachverständiger von einem Gericht zur Gutachtenerstattung beauftragt, kann er sich hierfür als Gerichtsgutachter bezeichnen, allerdings auch nur für diesen Auftrag. Der Gerichtsgutachter oder Gerichtssachverständige ist der durch ein Gericht in einem Zivil- oder Strafprozess beauftragte Sachverständige der dem Richter zuarbeitet. Ein/e Richter/in kann sich eines jeden Sachverständigen bedienen und diesen hinzuziehen.

Gerichte bedienen sich zumeist öffentlich bestellter und vereidigter oder zertifizierter (DIN EN ISO/IEC 17024) Sachverständiger für diese Aufgabe.