Blower-Door-Messung (Gebäude Differenzdruckmessung) für Wohngebäude
bis ca. 1.200m³ Rauminhalt
Der Blower Door Test ist das Standard-Verfahren um die Luftdichtheit eines Gebäudes zu ermitteln. Laut der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind zu errichtende Gebäude dauerhaft luftdicht auszuführen.
EnEV
Die Energieeinsparverordnung fordert "...zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist...".
Das heißt, die Gebäudehülle muss möglichst luftdicht ausgeführt werden. Durch unsere Blower-Door-Messung wird festgestellt ob die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten wurden und unser Messbericht dient Ihnen als Nachweis darüber.
KfW
Bei der Erstellung eines KfW-Effizienzhaus ist die Prüfung des Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle zwingend vorgeschrieben. Unsere Messung und der Messbericht sind von der KfW anerkannt.
Die gesetzlichen Grenzwerte für Blower-Door-Nachweis sind:
1. Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen (Lüftungsanlagen): zulässige Luftwechselrate maximal 3,0 (1/h) / bei n50
2. Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen (Lüftungsanlage): zulässige Luftwechselrate maximal 1,5 (1/h) / bei n50
3. Gebäude in Passivhausbauweise: zulässige Luftwechselrate maximal 0,6 (1/h) / bei n50
Als von der Handwerkskammer Stuttgart
-- geprüfter Techniker für Gebäudedifferenzdruckmessungen / Blower Door Test --
führe ich die Blower Door Messungen durch und erstelle die dazugehörigen Messberichte / Nachweise für das Bauamt und die KfW.
Fordern Sie ein individuelles, kostenloses und unverbindliches Angebot für eine Blower Door Messung an.