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Geschrieben von Super User
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Kategorie: Energieberatung
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Erstellt: 04. Dezember 2017
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Zugriffe: 4216

Für diese Wohngebäude kann der Bedarfsausweis als auch der Verbrauchsausweis erstellt werden. Diese Wahlmöglichkeit besteht auch für Gebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, wenn für das Gebäude nachgewiesen werden kann, dass es entweder bei Baufertigstellung oder durch spätere Änderungen dem Anforderungsprofil der
Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht.